AGB der Sampson Computer e. K.,
Inhaber: Sampson Arampampaslis, Porschestrasse 54, 38440 Wolfsburg
(Eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Braunschweig unter der HRA 200397), Telefon: +49 (0)5361 292469, info[at]sampsoncomputer[.]com, Ust IdNr: DE194941384
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kauf-, Liefer-, Dienstleistungs- und Werkverträge die von Verbrauchern oder Unternehmern, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, mit Sampson Computer e. K., nachfolgend "Sampson " genannt, getätigt werden. Bei mündlichen Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden; im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB für die laufende Geschäftsbeziehung bei der Erstbestellung einbezogen werden. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als Sampson ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere wird der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggeber, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, schon jetzt widersprochen.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 Abs. 1 BGB. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, § 14 Abs. 2 BGB.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein verbindliches Angebot dar, das durch Sampson innerhalb von 5 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware angenommen werden kann. Vorher durch Sampson abgegebene Angebote sind freibleibend.
2.2 Den Eingang der Bestellung per Telefon, Telefax oder E-Mail bestätigt Sampson dem Auftraggeber umgehend per E-Mail. Die Bestellung stellt ein Angebot an Sampson zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Auftraggeber ist an seine Angebotserklärung 5 Werktage lang gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann Sampson die Annahme des Angebots erklären. Die Annahme des Angebots erfolgt grundsätzlich durch die Auslieferung der Ware oder ausnahmsweise, indem Sampson dem Auftraggeber in sonstiger Weise - etwa durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail - die Bestellung in Textform verbindlich bestätigt; die automatische Bestellbestätigungs-Email bezüglich des Eingangs der Bestellung ist keine Annahmeerklärung im o.g. Sinne. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Angebotsbindungsfrist des Auftraggebers, d.h. innerhalb von 5 Werktagen. Sollte die Auslieferung ausnahmsweise erst nach Ablauf von 5 Werktagen erfolgen, ist der Auftraggeber nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Ansonsten ist die nach Ablauf von 5 Tagen erfolgende Warenanlieferung ein neues Angebot zum Vertragsabschluss; der Auftraggeber kann dieses Angebot ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (insb. Zueignungs- oder Gebrauchshandlungen) annehmen; Sampson verzichtet insofern auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).
2.3
Eine Bestellung kann auch telefonisch oder per Fax erfolgen. Bei der telefonischen Bestellung wird der Auftraggeber zur Einsichtnahme dieser AGB auf der Internetseite von Sampson verwiesen, auf Verlangen werden ihm diese AGB in Textform zugesandt. Bei Bestellungen per Fax, werden dem Auftraggeber die AGB per Fax übermittelt.  
2.4 Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, wird –vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall –entsprechend § 2.1 und § 2.2 zunächst ein Vorvertrag geschlossen. Sampson ist zunächst lediglich verpflichtet, sich um eine ausreichende Belieferung zu bemühen und gegebenenfalls ihre Zulieferer zu kontaktieren. Der Unternehmer ist zunächst nur verpflichtet, Sampson, ein Abstandnehmen von der Bereitschaft zum Abschluss des (künftigen) Vertragsschlusses zumindest drei Tage im Voraus in Textform anzuzeigen. Der Vorvertrag entfaltet eine zweiwöchige Bindungswirkung. Sofern Sampson die Ware innerhalb der Zweiwochenfrist bereit stellt oder ausliefert und eine Erklärung nach Satz 3 Sampson zu diesem Zeitpunkt nicht zugegangen ist, kommt der Hauptvertrag automatisch zustande.
2.5 Sollte Sampson das Angebot zu veränderten Bedingungen, z.B. einem abweichenden Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten (§ 150 II BGB). Sampson wird den Auftraggeber unverzüglich nach der Bestellung in Textform auf das modifizierte Angebot hinweisen. Ein Verbraucher hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot binnen 14 Tagen ausdrücklich bzw. durch schlüssiges Handeln (insb. Zueignungs- oder Gebrauchshandlungen) oder per E-Mail anzunehmen. Sampson verzichtet insofern auf einen Zugang der Annahmeerklärung des Auftraggebers (§ 151 BGB). Sofern der Auftraggeber als Unternehmer im größeren Umfang selbstständig beruflich am Markt tätig ist und der - auf die getroffene Vereinbarung bezogenen - modifizierten Angebotserklärung nicht binnen 3 Tagen nach Zugang widerspricht, gilt das Angebot als angenommen, es sei denn, dass Sampson wegen einer erheblichen Abweichung von der ursprünglichen Bestellung mit einer Annahme des modifizierten Angebots nicht rechnen durfte.
2.6 Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, haftet Sampson für alle Beschaffenheitsangaben im Sinne des § 434 I 3 BGB uneingeschränkt; insbesondere darf der Verbraucher auf die Richtigkeit der gemachten Produktangaben vertrauen.
2.7 Abweichend von den vorgenannten Ziffern richtet sich der Vertragsschluss bei Online-Handelsplattformen (z.B. ebay) nach den jeweils gültigen, insoweit vorrangigen Regelungen (AGB, Teilnahmebedingungen etc.) der jeweiligen Online-Handelsplattform. Bei ebay bspw. gilt gem. § 6 Nr. 2 und 3 der ebay-AGB (Version vom 14.01.2020)) die Einstellung eines Artikels bereits als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, der entweder durch Zeitablauf mit dem höchsten Angebot oder durch Betätigung der "Sofort-Kaufen"-Option zustande kommt. In diesen Fällen wird aber vor Vertragsschluss deutlich auf abweichende Vertragsbedingungen bei Anmeldung bei einer entsprechenden Online-Handelsplattform hingewiesen werden.
§ 3 Nichtverfügbarkeit der Leistung
3.1 Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung; Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil Sampson bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von seinem Lieferanten nicht beliefert wird, hat Sampson das Recht, sich von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle wird Sampson den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern Sampson ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Zulieferer überraschend nicht beliefert wurde.
3.2 Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern Sampson hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat, eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) bleibt unberührt. Dem Verbraucher stehen im Fall einer Falschlieferung im Sinne des § 434 III BGB die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte uneingeschränkt zu.
 § 4 Preise und Versandkosten
4.1 Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Versehentliche Falschauszeichnungen sind möglich; der auf den Internetportalen angegebene Preis ist grundsätzlich verbindlich, es sei denn, Sampson kann nachweisen, dass der auf den Internetportalen oder in sonstiger Form ausgezeichnete Preis eine Falschauszeichnung war. In einem solchen Fall ist Sampson nach den gesetzlichen Regeln zur Anfechtung berechtigt.
§ 5 Zahlung, Fälligkeit und Verzug
5.1 Der Kaufpreis für die Waren und ihre Versendung ist bei Vertragsschluss sofort fällig und per Vorkasse, Kreditkarte (Mastercard, Visa), Paypal oder per Barzahlung bei Abholung der Ware am Firmensitz zu zahlen. Sollte ausnahmsweise und ausdrücklich die Zahlung per Rechnung vereinbart worden sein, so beträgt die Frist zur Zahlung – wenn kein ausdrückliches Zahlungsziel vereinbart ist – bei Rechnungskauf 10 Tage ab Ausstellungsdatum.
5.2 Mit Angabe der Kreditkartennummer/Kontonummer in der Bestellung ist Sampson ermächtigt, den Kaufpreisbetrag bei Vertragsschluss von dem vom Auftraggeber in der Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto/Girokonto einzuziehen; etwaige Bankgebühren infolge eines Scheiterns der Geldanweisung wegen Unterdeckung des Kontos hat der Auftraggeber zu tragen. Bei Zustimmung zum Lastschriftverfahren wird das Geld nach Lieferung und Rechnungsstellung von uns abgebucht.
5.3 Unbeschadet der vorangegangenen Regelungen ist die Kaufpreiszahlung in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung von Sampson 10 Tage nach Lieferung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nichterfüllung (insb. einer Mängelbeseitigung) steht.
Teillieferungen sind zulässig, allerdings nur unter der strengen Voraussetzung, dass die Annahme bei verständiger Würdigung der Lage von Sampson und der schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers dies dem Auftraggeber auch zumutbar ist; der Kaufpreis wird der Teillieferung entsprechend anteilig fällig. Der Warenlieferung liegt ein Rechnungsbeleg bei. Der Rechnungsbetrag ist in einer Summe zu zahlen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab ordnungsgemäßem Zugang der Ware nebst Rechnung kommt der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug (§ 286 III BGB); Dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur bei entsprechendem Warnhinweis in der jeweiligen Rechnung. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
5.4 Sampson ist im Fall des Zahlungsverzugs nach fruchtlosem Fristablauf zum Rücktritt berechtigt. Entbehrlich wird die Fristsetzung, wenn der Auftraggeber die Leistung endgültig verweigert oder er die Leistung zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer Frist nicht bewirkt und Sampson sein Leistungsinteresse an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat. Besondere Umstände, die unter beiderseitigem Interesse den Rücktritt rechtfertigen, können ebenfalls geltend gemacht werden.
5.5 Der Auftraggeber haftet während des Zahlungsverzuges für jede Fahrlässigkeit und für den zufälligen Untergang der bei Sampson bereit gestellten oder bereits ausgelieferten Sache (§ 287 BGB). Nimmt der Auftraggeber die ordnungsgemäß ausgelieferte Ware nicht an - ohne im Fall des Verbrauchsgüterkaufs von einem etwaigen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch zu machen – schuldet er im Fall des Annahmeverzugs insbesondere die tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen, beispielsweise die infolge des mehrfachen Zustellversuchs zusätzlich anfallenden Expresskosten oder etwaige Verwahrkosten, Verwaltungskosten, etc. (§ 304 BGB); Sampson hat ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten (§ 300 BGB). Annahmeverzug liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber zum konkret vereinbarten Leistungszeitpunkt an der angegebenen Lieferadresse persönlich nicht anzutreffen ist. Sofern der Auftraggeber die Annahme unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert, kann Sampson vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen (§ 325 BGB).
§ 6 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn dessen Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Sampson nicht bestritten oder anerkannt  wird oder in  einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Sampson steht.
6.2 Die Abtretung eines Anspruchs des Auftraggebers gegenüber Sampson ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von Sampson rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.
 § 7 Auslieferung und Rügeobliegenheit
7.1 Lieferungen erfolgen an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über (§ 447 BGB); sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über, wenn der Auftraggeber den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und Sampson dem Auftraggeber diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat, ansonsten erst mit Übergabe der Sache an den Auftraggeber bzw. ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges über (§ 474 II BGB).
7.2 Sampson bemüht sich, die Ware schnellstmöglich anzuliefern; Lieferfristen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung gemäß § 3.1. Vorbehaltlich des Vorrangs einer nachweisbaren Individualvereinbarung gelten im Zweifel nur in Textform vereinbarte Liefertermine als verbindlich.
7.3 Der Auftraggeber hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Qualität und Menge hin zu untersuchen. Die Rechte des Verbrauchers aus den §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheit nicht eingeschränkt; aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden des Verbrauchers nach § 254 BGB erwachsen. Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung der Ware und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung oder objektiver Entdeckungsmöglichkeit zu rügen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt unberührt.
7.4 Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, besteht nach entsprechender Absprache die Möglichkeit der Direktauslieferung der Ware an dessen Auftraggeber. Sofern diese Auftraggeber Verbraucher sind, stellen sie sich im Vertragsverhältnis zwischen Sampson und dem Unternehmer gleichfalls als empfangsberechtigte Vertreter des Unternehmers dar; insbesondere trifft sie an Stelle des Unternehmers die Rügeobliegenheit nach § 7.4; die Rechte des Verbrauchers gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Sampson. Gleiches gilt für Gegenstände, die im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen geliefert werden. Die gesetzlichen Eigentumsrechte nach den §§ 946 ff. BGB bleiben hiervon unberührt; der unberechtigte Erwerber ist gegebenenfalls zur Rückübereignung des eingebauten Bestandteils verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Sampson gegenüber dem Auftraggeber im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden; hiervon unberührt bleibt das Recht des Verbrauchers zur Mangelbeseitigung im Fall des Verzugs von Sampson mit der gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber Sampson unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den Sampson entstandenen Ausfall. Kommt der Auftraggeber seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann Sampson nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Auftraggeber heraus verlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Auftraggeber.
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BEGINN WIDERRUFSBELEHRUNG
§ 9 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Für den Fall, dass der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, hat dieser ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
9.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Sampson Computer e. K., vertreten durch den Inhaber, Herr Sampson Arampampaslis, Porschestrasse 54, 38440 Wolfsburg, E-Mail: info@sampsoncomputer.com, Tel +49 (0) 53 61 – 29 24 69, Fax +49 (0) 53 61 – 29 26 20, http://www.SampsonComputer.com,  mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post ver- sandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

9.2 Widerrufsfolgen
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat Sampson diesem alle Zahlungen, die Sampson von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von Sampson angebotene, günstige Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei Sampson eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Sampson dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit diesem wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sampson kann die Rückzahlung verweigern, bis Sampson die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Auftraggeber den Nachweis erbracht hat, dass dieser die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Auftraggeber hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem dieser Sampson über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an Sampson zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
Der Auftraggeber trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Der Auftraggeber muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesem zurückzuführen ist.
Wenn der Auftraggeber den Vertrag widerrufen möchte, kann er dieses Formular benutzen, um seinen Widerruf zu erklären.
ENDE WIDERRUFSBELEHRUNG
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9.3 Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312g BGB
Ein Widerrufsrecht besteht nicht gem. § 312g Abs. 2 BGB u.a. nicht für:

§ 10 Gewährleistung
10.1 Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, gelten - vorbehaltlich der Haftungsvereinbarung nach § 12  - die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff., 474 ff. BGB).
10.2 Ein bei Lieferung bereits fehlerhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Sampson zunächst auf eigene Kosten durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (nach Wahl des Auftraggebers) (§ 439 I BGB). Sampson kann die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Auftraggebers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht von Sampson, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt (§ 439 IV BGB). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat der Auftraggeber – vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung nach § 12 – die weitergehenden Rechte nach § 437 Nr. 1-3 BGB. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
bei Schäden, die beim Auftraggeber durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sofern diese nicht auf einer mangelhaften Montageanleitung beruhen, bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Auftraggeber schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer). Sampson leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
10.3 Sowohl für den Fall des berechtigten Reparaturersuchens als auch für den Fall des berechtigten Ersatzersuchens ist der Auftraggeber verpflichtet, das mangelhafte Produkt auf Kosten von Sampson an die Rücksendeadresse Sampson Computer e. K., Porschestrasse 54, 38440 Wolfsburg - möglichst unter Angabe der Auftragsnummer - einzusenden. Vor der Einsendung sollte der Auftraggeber im eigenen Interesse von ihm eingefügte Gegenstände (z. B. Chips oder Karten) aus dem Produkt entfernen. Sampson ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände hin zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet Sampson nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für Sampson ohne weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist; in diesem Fall informiert Sampson den Auftraggeber und hält den Gegenstand zur Abholung bereit. Der Auftraggeber hat, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Ebenso obliegt es dem Auftraggeber, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. Sendet der Auftraggeber die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, hat er gegebenenfalls von ihm aufgespielte Software und andere Daten sowie Passwörter auf dem von ihm eingesandten Produkt zu löschen. Sollte sich bei der Produktuntersuchung herausstellen, dass es sich um eine offensichtlich unbegründete Mängelrüge handelt, ist der Auftraggeber Sampson zur Aufwandsentschädigung in Höhe eines Pauschalbetrages von 40,00 € verpflichtet; beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwands im Einzelfall unbenommen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Beweislastregelung des § 476 BGB unberührt. Sollte tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegen, wird Sampson dem Auftraggeber die verauslagten Versendungskosten umgehend nach Durchführung der Nacherfüllung erstatten (§ 439 II BGB).
10.4 Sendet der Auftraggeber die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Auftraggeber als Unternehmer die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat er den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten (§ 439 V BGB). Je angebrochenen Monat Nutzungszeit wird ein pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 4 % des Kaufpreises der ersetzten Ware fällig; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis einer niedrigeren Nutzungsentschädigung unbenommen.
10.5 Der Rücktritt ist nur im Fall eines nicht unerheblichen Mangels möglich (§ 323 V BGB); Schadensersatzansprüche bestehen –auch für Verbraucher - nur nach Maßgabe des § 13 (§ 475 III BGB).
10.6 Darüber hinaus können für innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Produkte auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten (vertraglichen) Garantiezusage bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. Sampson ist für die Garantieversprechen der Hersteller nicht verantwortlich.
§ 11 Verjährungsfrist
11.1 Die gesetzliche Gewährleistung der in § 437 BGB bezeichneten Ansprüche gegenüber Ihnen als Verbrauchern endet bei neuen Sachen zwei Jahre ab Gefahrenübergang und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Sind Sie Unternehmer besteht auch für neue Sachen eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Gefahrenübergang. Von den vorstehenden Beschränkungen nicht erfasst ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; ebenfalls unberührt bleibt eine Haftung für vorvertragliches Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Erhalt der Ware, bei Unternehmern mit Warenbereitstellung bzw. Übergabe an die Spedition zu laufen. Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller eingeräumte Garantie wird die Verjährungsfrist nach § 11.1 nicht verlängert.
§ 12 Haftung auf Schadensersatz
12.1 Sampson haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Sampson nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Sampson nicht. Die  Haftung  für  leichte  Fahrlässigkeit  ist  der  Höhe  nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden,  mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12.3 Unabhängig von einem Verschulden von Sampson bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Sampson dar.
12.4 Sampson ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
§ 13 Verwendung von Daten
13.1 Alle personenbezogenen Daten werden bei Sampson streng vertraulich behandelt. Unsere Datenschutzpraxis steht insbesondere im Einklang mit der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Persönliche Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen an Dritte weiter gegeben. Nur die jeweils notwendigen Daten werden an den Service-Provider, den Distributor und den Paket- bzw. Kurierservice weiter gegeben. Es besteht u.a. jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese löschen, berichtigen oder für Zwecke der Werbung sperren zu lassen. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier.
§ 14 Verpackungsmaterial, Batterien
14.1 Sampson ist als Vertreiber gem. § 3 Abs. 14 des Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen – Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet, sich einem flächendeckenden System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen nach § 7 VerpackG anzuschließen. Dieser Verpflichtung ist Sampson selbstverständlich nachgekommen. Die von Sampson versendeten Verpackungsmaterialien können durch die Auftraggeber daher selber in einem nach § 13 ff. VerpackG entsprechenden System getrennt entsorgt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die verwendeten Materialien an Sampson zurück zu geben, denn Sampson ist im Rahmen der §§ 15 ff. VerpackG verpflichtet, entsprechende Verpackungen zurück zu nehmen.
14.2 Alte Batterien und Akkus können ebenfalls vom Auftraggeber selber bei einer öffentlichen Sammelstelle bzw. überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus verkauft werden oder an Sampson zurück gesendet werden.
agb
¹ Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
² Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber
³ Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
§ 15 Besondere Bedingungen für Montage-/Einbauleistungen
Schuldet Sampson nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Montage bzw. den Einbau der Ware beim Auftraggeber sowie ggf. entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. Aufmaß), so gilt hierfür ergänzend Folgendes:
15.1 Sampson erbringt die Leistungen nach eigener Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von Sampson ausgewähltes Personal. Dabei kann sich Sampson auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die im Auftrag von Sampson tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
15.2 Der Auftraggeber hat Sampson die für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis von Sampson fällt.
15.3 Sampson wird sich nach Vertragsschluss mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen, um mit diesem einen Termin für die geschuldete Leistung zu vereinbaren. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass Sampson bzw. das von diesem beauftragte Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen des Auftraggebers hat.
15.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Beendigung der Montagearbeiten und der Übergabe an den Auftraggeber auf den Auftraggeber über.
 § 16 Besondere Bedingungen für Reparaturleistungen
Schuldet Sampson nach dem Inhalt des Vertrages die Reparatur einer Sache des Auftraggeber, so gilt hierfür ergänzend Folgendes:
16.1 Reparaturleistungen werden am Sitz von Sampson erbracht.
16.2 Sampson erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von Sampson ausgewähltes Personal. Dabei kann sich Sampson auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
16.3 Der Auftraggeber hat Sampson alle für die Reparatur der Sache erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis von Sampson fällt. Insbesondere hat der Auftraggeber Sampson eine umfassende Fehlerbeschreibung zu übermitteln und sämtliche Umstände mitzuteilen, die ursächlich für den festgestellten Fehler sein können.
16.4 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber die zu reparierende Sache auf eigene Kosten und Gefahr an den Sitz von Sampson zu versenden. Sampson empfiehlt dem Auftraggeber hierfür den Abschluss einer Transportversicherung. Ferner empfiehlt Sampson dem Auftraggeber, die Sache in einer geeigneten Transportverpackung zu versenden, um das Risiko von Transportschäden zu reduzieren und den Inhalt der Verpackung zu verbergen. Über offensichtliche Transportschäden wird Sampson den Auftraggeber unverzüglich informieren, damit dieser seine ggf. gegenüber dem Transporteur bestehenden Rechte geltend machen kann.
16.5 Die Rücksendung der Sache erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe der Sache an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz von Sampson auf den Auftraggeber über. Auf Wunsch des Auftraggebers wird Sampson für die Sache eine Transportversicherung abschließen.
16.6 Der Auftraggeber kann die zu reparierende Sache auch selbst an den Sitz von Sampson verbringen und wieder von diesem abholen, wenn sich dies aus der Leistungsbeschreibung Sampson ergibt oder wenn die Parteien hierüber eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. In diesem Fall gelten die vorstehenden Regelungen zur Kosten- und Gefahrtragung bei Versand und Rückversand der Sache entsprechend.
16.7 Die vorgenannten Regelungen beschränken nicht die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers im Falle des Kaufs einer Ware von Sampson.
16.8 Für Mängel der erbrachten Reparaturleistung haftet Sampson nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung sowie nach den Haftungsregeln des § 11 dieser AGB, sofern diese auf das Vertragsverhältnis Anwendung finden.
§ 17 Sonstiges
17.1 Alle mit Sampson abgeschlossenen Verträge im Sinne von § 1 unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts; Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat seinen Wohnsitz nicht in Deutschland, bleiben zwingende Vorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, von dieser Rechtswahl unberührt. In diesen Fällen gilt dann zugunsten des Verbrauchers das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Die Vertragssprache ist Deutsch.
17.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand der Sitz von Sampson; gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
17.3 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von Sampson.
17.4 Anzeigen und Erklärungen gegenüber Sampson sind in Textform abzugeben. Vertragliche Abreden oder Erklärungen des Verwenders bleiben von dieser Regelung unberührt.
17.5 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.

Stand: 11.04.2019 - Widerrufsbelehrung Stand: 11.04.2019
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Sampson nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

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